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Allgemeine Geschäftsbedingungen

HomeAllgemeine Geschäftsbedingungen

Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen sind Bestand­teil von Ver­trä­gen, die eine fach­män­ni­sche Bera­tung von Auf­trag­ge­be­rIn­nen durch gewerb­li­che Unter­neh­mens­be­ra­te­rIn­nen im Rah­men der allge­mein aner­kann­ten Berufs­grund­sät­ze und Stan­des­re­geln zum Gegen­stand haben.
Für den Fall, dass ein­zel­ne Bestim­mun­gen der Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam wer­den, berührt dies die Wirk­sam­keit der ver­blei­ben­den Bestim­mun­gen nicht.

Die Bera­te­rin ist berech­tigt, den Bera­tungs­auf­trag gemein­sam mit sachver­ständigen unselb­stän­dig beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­te­rIn­nen oder mit gewerblichen/frei­beruf­lichen Kooperations­partnerInnen durchzuführen.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen zum Down­load.

Geltungsbereich und Umfang

Die Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten, wenn ihre Anwen­dung aus­drück­lich ver­ein­bart wurde.
Alle Bera­tungs­auf­trä­ge und sons­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen sind nur dann rechts­ver­bind­lich, wenn sie vom/von der Auf­trag­ge­be­rIn bestä­tigt wer­den und ver­pflich­ten gegen­sei­tig nur in dem, im Ange­bot ange­ge­be­nen Umfang.

Schutz des geistigen Eigentums der Unternehmensberaterin

Der/die Auf­trag­ge­be­rIn ist ver­pflich­tet, dafür zu sor­gen, dass die im Zuge des Beratungsauf­trags von der Unter­neh­mens­be­ra­te­rin, ihren Mit­ar­bei­te­rIn­nen und Koope­ra­ti­ons­part­ne­rIn­nen erstell­ten Unter­la­gen, Daten­trä­ger und der­glei­chen nur für Auf­trags­zwe­cke Ver­wen­dung fin­den. Der Unter­neh­mens­be­ra­te­rin ver­bleibt an ihren Leis­tun­gen ein Urheberrecht.

Im Hin­blick dar­auf, dass die erstell­ten Bera­tungs­leis­tun­gen geis­ti­ges Eigen­tum der Unter­nehmens­­beraterin sind, gilt das Nut­zungs­recht der­sel­ben auch nach Bezah­lung des Hono­rars aus­schließ­lich für eige­ne Zwe­cke des/der Auf­trag­ge­be­rIn und nur in dem, im Ver­trag bezeich­ne­ten Umfang.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Bera­te­rin, ihre Mit­ar­bei­te­rIn­nen und die hin­zu­ge­zo­ge­nen Kol­le­gIn­nen ver­pflich­ten sich, über alle Ange­le­gen­hei­ten, die ihnen im Zusam­men­hang mit ihrer Tätig­keit für den/die Auf­trag­ge­be­rIn bekannt wer­den, Still­schwei­gen zu bewah­ren. Die­se Schweige­pflicht bezieht sich sowohl auf den/die Auf­trag­ge­be­rIn als auch auf dessen/deren Geschäfts­ver­bindungen. Nur der/die Auf­trag­ge­be­rIn selbst, kann die Bera­te­rin schrift­lich von die­ser Schwei­ge­pflicht entbinden.

Die Bera­te­rin darf Pro­to­kol­le, Berich­te, Gut­ach­ten und sons­ti­ge schrift­li­che Äuße­run­gen über die Ergeb­nis­se ihrer Tätig­keit, Drit­ten nur mit Ein­wil­li­gung des/der Auftrag­gebers/in aushändigen.
Die Schwei­ge­pflicht der Bera­te­rin, ihrer Mit­ar­bei­te­rIn­nen und der hin­zu­ge­zo­ge­nen Kol­le­gIn­nen gilt auch für die Zeit nach Been­di­gung des Auf­trags. Aus­ge­nom­men sind Fäl­le, in denen eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Aus­kunfts­er­tei­lung besteht.
Der Bera­te­rin über­las­se­nes Mate­ri­al sowie alle Ergeb­nis­se aus der Durch­füh­rung der Arbei­ten wer­den grund­sätz­lich dem/der Auf­trag­ge­be­rIn zurückgegeben.

Honorarhöhe und Honorarfälligkeit

Sofern nichts ande­res schrift­lich ver­ein­bart wird, rich­tet sich die Höhe des Hono­rars nach dem vor­ge­leg­ten Ange­bot. Die Leis­tun­gen wer­den monat­lich – nach geleis­te­ten Stunden/Tagen – in Rech­nung gestellt und sind jeweils prompt nach Rech­nungs­le­gung auf das Kon­to IBAN: AT15 1919 0000 0026 1743, Bank­haus Schel­ham­mer & Schat­te­ra, zu überweisen.

Stornobedingungen

Soll­te der durch münd­li­che oder schrift­li­che Bestä­ti­gung erteil­te Auf­trag als Gan­zes oder ein­zel­ne Ele­men­te (Work­shops, Mode­ra­tio­nen, Coa­chings, usw.) dar­aus abge­sagt oder ver­scho­ben wer­den müs­sen, so ist dies bis 90 Tage vor Beginn der ver­ein­bar­ten Leis­tung auf dem Kulanz­we­ge kostenfrei.

Bei Absa­gen oder Ver­schie­bung des gan­zen Auf­tra­ges oder von ein­zel­nen Ele­men­ten (Coa­chings, Mode­ra­tio­nen, Semi­na­re, Work­shops, Inter­views …) dar­aus wer­den, so kein neu­er Ter­min bzw. Zeit­raum zur Leis­tungs­er­brin­gung sei­tens des Auf­trag­ge­bers ver­ein­bart wird

  • zwi­schen 90 bis 30 Tagen vor ver­ein­bar­tem Leis­tungs­be­ginn 30 %
  • zwi­schen 30 und 14 Tagen vor ver­ein­bar­tem Leis­tungs­be­ginn 50 %
  • unter 14 Tagen vor ver­ein­bar­tem Leis­tungs­be­ginn 100 % des Auf­trags­wer­tes in Rech­nung gestellt.

Gerichts­stand ist Wien.
Wien, im Novem­ber 2020
Cor­ne­lia Jaksche